Restrukturierung unter Schutzschirmverfahren

06.05.2019 | Unternehmen

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Die FIMA hat einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, um eine nachhaltige und dauerhafte Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung zu ermöglichen. Dem Antrag wurde vom Amtsgericht Heilbronn stattgegeben. Die Geschäftsführung bleibt hierbei im Amt und übt unverändert ihre Rechte und Pflichten aus. Auch die Geschäfte laufen weiter wie bisher.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Pressemitteilung unter "Aktuelles".